Baden in Schleswig-Holstein

Näheres zum Thema Blaualgenblüte:

Die Informationen sind in folgende Abschnitte unterteilt:

  1. Einleitung
  2. Woran sind hohe Konzentrationen von Blaualgen zu erkennen?
  3. Was können die Überwachungsbehörden tun?
  4. Situation an den Badestellen von Nord- und Ostsee
  5. Einheitliche Vorgehensweise der Überwachungsbehörden bei Blaualgen-Massenentwicklung in Seen
  6. Beispiel: Informationstafel "Blaualgenblüte"


Zurück zur Seite 5. DIE INFORMATIONSTAFELN "BLAUALGENBLÜTE"

Toxische Cyanobakterien (Blaualgen auf deutschen Seen)

- Informationspapier für Öffentlichkeit und Presse -

Das Problem geringer Sichttiefen in den Sommermonaten durch Algenmassen-entwicklungen in den schleswig-holsteinischen Seen ist bekannt.

Die Überdüngung der Seen mit Nährstoffen hat zu einer starken Veränderung oder Störung der Lebensgemeinschaften und zu einem nicht mehr im Gleichgewicht stehenden aquatischen Nahrungsnetz geführt. Verschiebungen im Artengefüge von Pflanzen und Tieren, einhergehend mit starkem Algenwachstum, insbesondere von Blaualgen, waren die Folge. Hinsichtlich der Nährstoffausnutzung spielt die Seebeckenmorphologie eine bedeutende Rolle. In flachen Seen stehen die Nährstoffe, die im Wasser oder Sediment nach der Zersetzung freigesetzt werden, dem Algenwachstum unmittelbar wieder zur Verfügung. Dies führt vor allem im Sommer zu häufigeren Blaualgenblüten.

Blaualgen können auch ohne eine ausgeprägte Massenentwicklung im Freiwasser in Abhängigkeit von Windrichtung und -stärke in Badebuchten für Stunden oder gar Tage zusammengetrieben werden und sich dadurch extrem anreichern. Daher sind Messergebnisse von Blaualgen und der ihr massenhaftes Auftreten fördernden Faktoren sehr variabel und nur bedingt von den gemessenen Nährstoffkonzentrationen abhängig. Mit anderen Worten: Umfangreiche und finanziell aufwendige Untersuchungsprogramme helfen für die Beurteilung der aktuellen täglichen Situation nicht viel weiter.

Blaualgen sind in schleswig-holsteinischen Seen in unterschiedlichster Dichte vertreten. Da ein Absinken der Transparenz auf unter 1 m bei gleichzeitiger bläulich-grünlicher Verfärbung des Wassers eine Blaualgenmassenentwicklung vermuten lässt, sollten Öffentlichkeit und Badegäste frühzeitig und ausreichend informiert werden. Damit sollen entsprechende Verhaltensweisen der Badenden erreicht werden.

Blaualgen können giftig sein. Der Kontakt mit der Haut und die orale Aufnahme können zu verschiedensten Beschwerden wie z.B. Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Atemnot, Hautreizungen oder Quaddeln führen. Eine Giftwirkung kann sich steigern, wenn an mehreren Tagen hintereinander algenhaltiges Wasser geschluckt wird. Auch Hunde und andere warmblütige Tiere sind gefährdet.

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Woran sind hohe Konzentrationen von Blaualgen zu erkennen?

Erkennbare Zeichen sind eine bläulich- grünliche Trübung des Wassers an der Badestelle, die z.T. sogar mit einer zeitweiligen Schlierenbildung einhergehen kann. Das bedeutet, dass die Sichttiefe oder auch Transparenz genannt, eingeschränkt ist. Damit die Badenden mit dieser Feststellung vor Ort umgehen können, wird grundsätzlich empfohlen, nicht mehr zu baden, wenn man in das Badegewässer hineingeht und etwa ab Kniehöhe seine Füße wegen der bläulich-grünlichen Trübung nicht mehr erkennen kann. In diesen Fällen sollen auch Kleinkinder nicht mehr am Spülsaum plantschen oder am Rand des Wassers spielen.

Wie es ersichtlich ist, ist das massenhafte Auftreten von Blaualgen in einer Badebucht sehr abhängig von Windstärke und -richtung. Deshalb sind derartige Situationen nicht vorhersagbar. Insbesondere sind sie auch bei den 14tägigen Untersuchungsintervallen nicht erkennbar, und somit kann eine Badestelle bereits kurze Zeit nach der Überprüfung des Gesundheitsamtes veralgt sein. Umgekehrt kann eine Badestelle, bei der zufällig bei der Überprüfung eine Blaualgenmassenentwicklung festgestellt wurde, kurze Zeit später wieder normale Sichttiefenwerte aufweisen.
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Was können die Überwachungsbehörden tun?

Die 14tägige Überwachung und auch aufwendige Untersuchungsprogramme würden keine Aussagen liefern können, die mehr als einen Tag Bestand haben. Insofern haben sich Gesundheits- und Wasserbehörden dafür ausgesprochen, die Bevölkerung eingehend zu informieren und ihr Badeverhalten nach den aktuellen Gegebenheiten einzurichten. Das heißt, die Badenden sollen informiert sein und selbst entscheiden, unter den negativen Bedingungen nicht ins Wasser zu gehen, und sie sollen nicht z.B. sogar bei Schlierenbildung erst auf ein behördliches Badeverbot warten.

Den Gesundheits- und Wasserbehörden sind in der Regel die Seen bekannt, bei denen aufgrund der Nährstoffverhältnisse oder aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit eine derartige Blaualgenentwicklung vorkommen kann. Daher werden an diesen Badestellen zusätzlich Hinweis- und Informationstafeln für den Fall eines massenhaften Blaualgenvorkommens aufgestellt, die die rechtlichen Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein, wie z.B. die monatlichen Probenahmen und Besichtigungen der Badestelle, ergänzen. Es bleibt der zuständigen Kreisgesundheitsbehörde oder der Gemeinde unbenommen, im Einzelfall weitere Untersuchungen oder Maßnahmen zu veranlassen. Auch zusätzliche Hinweise oder Maßnahmen des Betreibers einer Badestelle, wie z.B. eine tägliche Besichtigung oder eine kurzfristige, freiwillige Schließung der Badestelle etc., sind nur zu begrüßen.

Natürlich fragt man sich nach Abhilfemaßnahmen für diese ungünstigen Situationen. Dabei ist festzustellen, dass im Gegensatz zum Abstellen einer bakteriologischen Belastung durch Einleiten fäkalverschmutzten Abwassers die Bedingungen für das Blaualgenwachstum in den schleswig-holsteinischen Binnengewässern nicht kurzfristig auch durch noch so aufwendige Sanierungsarbeiten abgestellt werden können. Selbst unter den besten Bedingungen ( z.B. sofortiger Stop jeglicher Nährstoffzufuhr in einen See) würden in der Regel mehr als 10 Jahre vergehen, um derartigen Entwicklungen die Basis zu entziehen.

Wir werden also mit diesen Vorkommnissen noch einige Zeit leben müssen. Die Landesregierung hat im Jahr 1973 das damalige Landesamt für Wasserhaushalt und Küsten beauftragt, im Rahmen eines fortlaufenden Untersuchungsprogramms die biologische und chemische Beschaffenheit, d. h. also auch die Nährstoffsituation der Seen, zu ermitteln. Dabei wurden Belastungsquellen- und Schwerpunkte aufgezeigt. Hierzu gehören der Nährstoffeintrag aus Punktquellen (z.B. Kläranlagen) über die einmündenden Flüsse und Gewässer sowie die Abschwemmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Erarbeitung von Vorschlägen für Entlastungs- und Schutzmaßnahmen zielte schwerpunktmäßig auf Nachrüstung oder Neubau von Kläranlagen im Einzugsgebiet, auf die Erhöhung der Selbstreinigung der einmündenden Gewässer (Renaturierungsmaßnahmen) sowie auf die Schaffung von extensiv oder nicht bewirtschafteten Uferrandstreifen.

Wegen der Überdüngung der meisten Seen mit Nährstoffen wurden inzwischen fast alle Kläranlagen in den Einzugsgebieten der Seen mit einer Phosphorelimination ausgerüstet, so dass sich die Phosphorkonzentration in vielen zufließenden Gewässern verringerte. Die Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein wird heute weitgehend auf einem hohen technischen Standard durchgeführt. Einleitungen aus Kläranlagen bzw. die Nährstoffbelastung aus Punktquellen machen daher für die meisten Seen jetzt nur noch einen geringen Teil der Gesamtbelastung aus. In den meist überwiegend landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebieten reicht diese Verringerung jedoch nicht aus. Die langjährigen Erhebungen belegen eine Diskrepanz zwischen den heutigen wasser- und naturschutzrechtlichen Zielvorstellungen und dem Zustand vieler Seen des Landes. Die bekannten Belastungsfaktoren - intensive landwirtschaftliche Nutzung der Einzugsgebiete, Abwasserbeseitigung, Entwässerung der Landschaft, ökologisch nicht verträgliche Fischerei und Freizeitnutzung - führten neben der Überdüngung mit Nährstoffen zu starken Veränderungen oder Störungen der Lebensgemeinschaften des freien Wassers, der Bodenzonen und des Uferbereichs. Ziel des Seenschutzes ist es, aufbauend auf den wasser- und naturschutzrechtlichen Vorgaben die stehenden Gewässer des Landes in einem möglichst naturnahen bzw. natürlichen Zustand zu erhalten oder dahin zurückzuführen. Zur Erreichung dieser Ziele wurden vom Landesamt für Natur und Umwelt "Empfehlungen zum integrierten Seenschutz" erarbeitet, in denen u. a. die entsprechenden Umsetzungsinstrumente beschrieben werden. Verminderung des Stoffeintrags aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung, weitere Verminderung punktförmiger Stoffeinträge, ökologisch verträgliche Fischerei und Freizeitnutzung gehören hierzu.
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Situation an den Badestellen von Nord- und Ostsee

In den Nordseeküstengewässern treten Blaualgen nicht in nennenswerten Mengen auf.

Große Mengen von Blaualgen entwickeln sich nach bisherigen Erfahrungen des Landesamtes für Natur und Umwelt (LANU) in der eher offenen Ostsee und werden durch hydrographische Ursachen in die Küstenbereiche abgetrieben. Je nach Strömungen, Windeinfluss etc. kann mit einer Dauer von wenigen Stunden bis zu einigen Tagen gerechnet werden.

Derartige Ereignisse betreffen mehrere Anrainerstaaten (z.B. Dänemark, Deutschland) oder mehrere Länder (z.B. Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern), fallen daher in den Aufgabenbereich der Landesbehörden und werden in der Regel von einem großen Medienecho begleitet.

Von daher sind die Badegäste an den Küstengewässern bereits vorab über mögliche Beeinträchtigungen des Badebetriebs informiert. Erreicht der Algenteppich die Küstenbadestellen, werden ggf. Badeverbote von den Kreisgesundheitsbehörden ausgesprochen.
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Einheitliche Vorgehensweise der Überwachungsbehörden bei Blaualgen-Massenentwicklung in Seen

  1. Rechtliche Grundlage für die Überwachung der Badegewässerqualität und die Ergreifung von Maßnahmen i st die "Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer“ (Badegewässerverordnung - BadgewVO) vom 09. April 2008. Die vorgeschriebenen monatlichen Probenahmen und Besichtigungsprüfungen werden der Überwachung des sehr rasch wechselnden Auftretens bzw. Verschwindens von Blaualgen in Binnengewässern nicht gerecht. Eine Verkürzung der Überwachungsintervalle ist zwar möglich, aber aufgrund der bekannten angespannten personellen Situation der Überwachungsbehörden nicht routinemäßig praktizierbar. Auch die vom Umweltbundesamt vorgeschlagene aufwendige Vorgehensweise (Bundesgesundheitsblatt 7/97), die die Messung von Algentoxinen einschließt, ist in der Regel kein praxisgerechtes Verfahren, da es die für die Badegewässerhygiene bewertungsrelevanten Informationen nicht kurzfristig liefern kann. Außerdem erfordert es einen unverhältnismäßig hohen personellen und finanziellen Aufwand, der auf besondere Einzelfälle beschränkt bleiben muss.

  2. Die rechtlichen Vorgaben der Überwachung der Badegewässer auf Blaualgen sind daher um folgende Komponente zu ergänzen: "Die Badegäste sind ausführlich über diese Algenblüten zu informieren, so dass sie eigenverantwortlich handeln können".

  3. Da erfahrungsgemäß zahlreiche Seen mit bestimmten Voraussetzungen (Morphologie, Nährstoffgehalte) betroffen sind und diese den Überwachungsbehörden bekannt sind, werden im Hinblick auf Algenblüten an den Badestellen "Informationstafeln" aufgestellt.

  4. Die Entscheidung "wo", d.h. an welchem See" und "wann", d.h. zu welchem Zeitpunkt die Informationstafeln "Blaualgenblüte" aufgestellt wird, obliegt den für die Badegewässerüberwachung zuständigen Behörden vor Ort. Diese haben sich mit den Wasserbehörden ins Benehmen zu setzen.

  5. Die Verpflichtung der Badegewässerverordnung, bei gegebener Sachlage Badeverbote auszusprechen, bleibt hiervon unberührt, ebenso die Möglichkeit, im Bedarfsfall die vom Umweltbundesamt empfohlenen oder ähnliche Untersuchungen durchzuführen.
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Dieser Text steht auf der Informationstafel "Blaualgenblüte":

Informationstafel "Blaualgenblüte"



Liebe Badegäste!


In diesem See kann es erfahrungsgemäß, insbesondere im Hochsommer, aufgrund hoher Nährstoffkonzentrationen zu einer sichtbaren Blaualgen-Massenentwicklung kommen.

Blaualgen können hautreizend oder giftig wirken.

Sie sind erkennbar an einer starken grünlichen Trübung des Wassers; bei starker Algenblüte an grünen Schlieren oder rahmartigen Schichten auf dem Wasser.

Vermeiden Sie das Baden, wenn Sie bereits in knietiefem Wasser Ihre Füße nicht mehr sehen oder wenn Schlieren auf dem Wasser sichtbar sind.
Achten Sie darauf, kein blaualgenhaltiges Wasser zu schlucken; denken Sie daran, dass auch Kinder und Kleinkinder gefährdet sind. Lassen Sie aus Vorsorgegründen in diesen Fällen Kinder nicht mehr im Wasser baden oder am Ufersaum plantschen und spielen.

Falls nach dem Baden in stark blaualgenhaltigem Wasser Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder Hautreizungen auftreten, sollten sie einen Arzt aufsuchen.

Blaualgen-Massenansamlungen sind sehr wind- und wetterabhängig und können sich innerhalb weniger Tage auch wieder auflösen, so dass Sie dann wieder gefahrlos baden können.



Ihre Kreisgesundheitsbehörde
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