Näheres zum Thema Blaualgenblüte:
Die Informationen sind in folgende Abschnitte unterteilt:
Zurück zur Seite 5. DIE INFORMATIONSTAFELN "BLAUALGENBLÜTE"
Toxische Cyanobakterien (Blaualgen auf deutschen Seen)
- Informationspapier für Öffentlichkeit und Presse -
Das
Problem geringer Sichttiefen in den Sommermonaten durch
Algenmassen-entwicklungen in den schleswig-holsteinischen Seen ist
bekannt.
Die
Überdüngung der Seen mit Nährstoffen hat zu einer
starken Veränderung oder Störung der Lebensgemeinschaften und
zu einem nicht mehr im Gleichgewicht stehenden aquatischen Nahrungsnetz
geführt. Verschiebungen im Artengefüge von Pflanzen und
Tieren, einhergehend mit starkem Algenwachstum, insbesondere von
Blaualgen, waren die Folge. Hinsichtlich der Nährstoffausnutzung
spielt die Seebeckenmorphologie eine bedeutende Rolle. In flachen Seen
stehen die Nährstoffe, die im Wasser oder Sediment nach der
Zersetzung freigesetzt werden, dem Algenwachstum unmittelbar wieder zur
Verfügung. Dies führt vor allem im Sommer zu häufigeren
Blaualgenblüten.
Blaualgen
können auch ohne eine ausgeprägte Massenentwicklung im
Freiwasser in Abhängigkeit von Windrichtung und -stärke in
Badebuchten für Stunden oder gar Tage zusammengetrieben werden und
sich dadurch extrem anreichern. Daher sind Messergebnisse von Blaualgen
und der ihr massenhaftes Auftreten fördernden Faktoren sehr
variabel und nur bedingt von den gemessenen
Nährstoffkonzentrationen abhängig. Mit anderen Worten:
Umfangreiche und finanziell aufwendige Untersuchungsprogramme helfen
für die Beurteilung der aktuellen täglichen Situation nicht
viel weiter.
Blaualgen
sind in schleswig-holsteinischen Seen in unterschiedlichster Dichte
vertreten. Da ein Absinken der Transparenz auf unter 1 m bei
gleichzeitiger bläulich-grünlicher Verfärbung des
Wassers eine Blaualgenmassenentwicklung vermuten lässt, sollten
Öffentlichkeit und Badegäste frühzeitig und ausreichend
informiert werden. Damit sollen entsprechende Verhaltensweisen der Badenden erreicht werden.
Blaualgen
können giftig sein. Der Kontakt mit der Haut und die orale
Aufnahme können zu verschiedensten Beschwerden wie z.B.
Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Atemnot, Hautreizungen oder
Quaddeln führen. Eine Giftwirkung kann sich steigern, wenn an
mehreren Tagen hintereinander algenhaltiges Wasser geschluckt wird.
Auch Hunde und andere warmblütige Tiere sind gefährdet.
Zurück zum Seitenanfang Woran sind hohe Konzentrationen von Blaualgen zu erkennen?
Erkennbare
Zeichen sind eine bläulich- grünliche Trübung des
Wassers an der Badestelle, die z.T. sogar mit einer zeitweiligen
Schlierenbildung einhergehen kann. Das bedeutet, dass die Sichttiefe
oder auch Transparenz genannt, eingeschränkt ist. Damit die
Badenden mit dieser Feststellung vor Ort umgehen können, wird
grundsätzlich empfohlen, nicht mehr zu baden, wenn man in das
Badegewässer hineingeht und etwa ab Kniehöhe seine
Füße wegen der bläulich-grünlichen Trübung
nicht mehr erkennen kann. In diesen Fällen sollen auch Kleinkinder
nicht mehr am Spülsaum plantschen oder am Rand des Wassers spielen.
Wie
es ersichtlich ist, ist das massenhafte Auftreten von Blaualgen in
einer Badebucht sehr abhängig von Windstärke und -richtung.
Deshalb sind derartige Situationen nicht vorhersagbar. Insbesondere
sind sie auch bei den 14tägigen Untersuchungsintervallen nicht
erkennbar, und somit kann eine Badestelle bereits kurze Zeit nach der
Überprüfung des Gesundheitsamtes veralgt sein. Umgekehrt kann
eine Badestelle, bei der zufällig bei der Überprüfung
eine Blaualgenmassenentwicklung festgestellt wurde, kurze Zeit
später wieder normale Sichttiefenwerte aufweisen. Zurück zum Seitenanfang Was können die Überwachungsbehörden tun?
Die
14tägige Überwachung und auch aufwendige
Untersuchungsprogramme würden keine Aussagen liefern können,
die mehr als einen Tag Bestand haben. Insofern haben sich Gesundheits-
und Wasserbehörden dafür ausgesprochen, die Bevölkerung
eingehend zu informieren und ihr Badeverhalten nach den aktuellen
Gegebenheiten einzurichten. Das heißt, die Badenden sollen
informiert sein und selbst entscheiden, unter den negativen Bedingungen
nicht ins Wasser zu gehen, und sie sollen nicht z.B. sogar bei
Schlierenbildung erst auf ein behördliches Badeverbot warten.
Den
Gesundheits- und Wasserbehörden sind in der Regel die Seen
bekannt, bei denen aufgrund der Nährstoffverhältnisse oder
aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit eine derartige
Blaualgenentwicklung vorkommen kann. Daher werden an diesen Badestellen
zusätzlich Hinweis- und Informationstafeln für den Fall eines
massenhaften Blaualgenvorkommens aufgestellt, die die rechtlichen
Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein,
wie z.B. die monatlichen Probenahmen und Besichtigungen der
Badestelle, ergänzen. Es bleibt der zuständigen
Kreisgesundheitsbehörde oder der Gemeinde unbenommen, im
Einzelfall weitere Untersuchungen oder Maßnahmen zu veranlassen.
Auch zusätzliche Hinweise oder Maßnahmen des Betreibers
einer Badestelle, wie z.B. eine tägliche Besichtigung oder eine
kurzfristige, freiwillige Schließung der Badestelle etc., sind
nur zu begrüßen.
Natürlich
fragt man sich nach Abhilfemaßnahmen für diese
ungünstigen Situationen. Dabei ist festzustellen, dass im
Gegensatz zum Abstellen einer bakteriologischen Belastung durch
Einleiten fäkalverschmutzten Abwassers die Bedingungen für
das Blaualgenwachstum in den schleswig-holsteinischen
Binnengewässern nicht kurzfristig auch durch noch so aufwendige
Sanierungsarbeiten abgestellt werden können. Selbst unter den
besten Bedingungen ( z.B. sofortiger Stop jeglicher
Nährstoffzufuhr in einen See) würden in der Regel mehr als 10
Jahre vergehen, um derartigen Entwicklungen die Basis zu entziehen.
Wir
werden also mit diesen Vorkommnissen noch einige Zeit leben
müssen. Die Landesregierung hat im Jahr 1973 das damalige
Landesamt für Wasserhaushalt und Küsten beauftragt, im Rahmen
eines fortlaufenden Untersuchungsprogramms die biologische und
chemische Beschaffenheit, d. h. also auch die Nährstoffsituation
der Seen, zu ermitteln. Dabei wurden Belastungsquellen- und
Schwerpunkte aufgezeigt. Hierzu gehören der Nährstoffeintrag
aus Punktquellen (z.B. Kläranlagen) über die
einmündenden Flüsse und Gewässer sowie die Abschwemmung
von landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die Erarbeitung von
Vorschlägen für Entlastungs- und Schutzmaßnahmen zielte
schwerpunktmäßig auf Nachrüstung oder Neubau von
Kläranlagen im Einzugsgebiet, auf die Erhöhung der
Selbstreinigung der einmündenden Gewässer
(Renaturierungsmaßnahmen) sowie auf die Schaffung von extensiv
oder nicht bewirtschafteten Uferrandstreifen.
Wegen
der Überdüngung der meisten Seen mit Nährstoffen wurden
inzwischen fast alle Kläranlagen in den Einzugsgebieten der Seen
mit einer Phosphorelimination ausgerüstet, so dass sich die
Phosphorkonzentration in vielen zufließenden Gewässern
verringerte. Die Abwasserbehandlung in Schleswig-Holstein wird heute
weitgehend auf einem hohen technischen Standard durchgeführt.
Einleitungen aus Kläranlagen bzw. die Nährstoffbelastung aus
Punktquellen machen daher für die meisten Seen jetzt nur noch
einen geringen Teil der Gesamtbelastung aus. In den meist
überwiegend landwirtschaftlich genutzten Einzugsgebieten reicht
diese Verringerung jedoch nicht aus. Die langjährigen Erhebungen
belegen eine Diskrepanz zwischen den heutigen wasser- und
naturschutzrechtlichen Zielvorstellungen und dem Zustand vieler Seen
des Landes. Die bekannten Belastungsfaktoren - intensive
landwirtschaftliche Nutzung der Einzugsgebiete, Abwasserbeseitigung,
Entwässerung der Landschaft, ökologisch nicht
verträgliche Fischerei und Freizeitnutzung - führten neben
der Überdüngung mit Nährstoffen zu starken
Veränderungen oder Störungen der Lebensgemeinschaften des
freien Wassers, der Bodenzonen und des Uferbereichs. Ziel des
Seenschutzes ist es, aufbauend auf den wasser- und
naturschutzrechtlichen Vorgaben die stehenden Gewässer des Landes
in einem möglichst naturnahen bzw. natürlichen Zustand zu
erhalten oder dahin zurückzuführen. Zur Erreichung dieser
Ziele wurden vom Landesamt für Natur und Umwelt "Empfehlungen zum
integrierten Seenschutz" erarbeitet, in denen u. a. die entsprechenden
Umsetzungsinstrumente beschrieben werden. Verminderung des
Stoffeintrags aus der landwirtschaftlichen Flächennutzung, weitere
Verminderung punktförmiger Stoffeinträge, ökologisch
verträgliche Fischerei und Freizeitnutzung gehören hierzu. Zurück zum Seitenanfang Situation an den Badestellen von Nord- und Ostsee
In den Nordseeküstengewässern treten Blaualgen nicht in nennenswerten Mengen auf.
Große
Mengen von Blaualgen entwickeln sich nach bisherigen Erfahrungen des
Landesamtes für Natur und Umwelt (LANU) in der eher offenen Ostsee
und werden durch hydrographische Ursachen in die Küstenbereiche
abgetrieben. Je nach Strömungen, Windeinfluss etc. kann mit einer
Dauer von wenigen Stunden bis zu einigen Tagen gerechnet werden.
Derartige
Ereignisse betreffen mehrere Anrainerstaaten (z.B. Dänemark,
Deutschland) oder mehrere Länder (z.B. Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern), fallen daher in den Aufgabenbereich der
Landesbehörden und werden in der Regel von einem großen
Medienecho begleitet.
Von
daher sind die Badegäste an den Küstengewässern bereits
vorab über mögliche Beeinträchtigungen des Badebetriebs
informiert. Erreicht der Algenteppich die Küstenbadestellen,
werden ggf. Badeverbote von den Kreisgesundheitsbehörden
ausgesprochen. Zurück zum Seitenanfang Einheitliche Vorgehensweise der Überwachungsbehörden bei Blaualgen-Massenentwicklung in Seen
Zurück zum Seitenanfang Dieser Text steht auf der Informationstafel "Blaualgenblüte":
Informationstafel "Blaualgenblüte"
Liebe Badegäste!
In diesem See kann es erfahrungsgemäß, insbesondere im
Hochsommer, aufgrund hoher Nährstoffkonzentrationen zu einer
sichtbaren Blaualgen-Massenentwicklung kommen.
Blaualgen können hautreizend oder giftig wirken.
Sie sind erkennbar an einer starken grünlichen Trübung des
Wassers; bei starker Algenblüte an grünen Schlieren oder
rahmartigen Schichten auf dem Wasser.
Vermeiden Sie das
Baden, wenn Sie bereits in knietiefem Wasser Ihre Füße nicht
mehr sehen oder wenn Schlieren auf dem Wasser sichtbar sind.
Achten
Sie darauf, kein blaualgenhaltiges Wasser zu schlucken; denken Sie
daran, dass auch Kinder und Kleinkinder gefährdet sind. Lassen Sie
aus Vorsorgegründen in diesen Fällen Kinder nicht mehr im
Wasser baden oder am Ufersaum plantschen und spielen.
Falls nach dem Baden in stark blaualgenhaltigem Wasser Beschwerden wie
Übelkeit, Erbrechen, Durchfall oder Hautreizungen auftreten,
sollten sie einen Arzt aufsuchen.
Blaualgen-Massenansamlungen sind sehr wind- und wetterabhängig und
können sich innerhalb weniger Tage auch wieder auflösen, so
dass Sie dann wieder gefahrlos baden können.
Ihre Kreisgesundheitsbehörde
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